Rechtliche Grundlagen
Heilberufsgesetz, Satzung, Versorgungsordnung
Rechtliche Grundlagen für die Arbeit des Versorgungswerkes sind:
- Hessisches Heilberufsgesetz (Gesetz über die Berufsvertretungen, die Berufsausübung, die Weiterbildung und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten)
- Satzung und Versorgungsordnung des Versorgungswerkes
Das Versorgungswerk ist teilrechtsfähig und kann im Rechtsverkehr im eigenen Namen handeln, klagen und verklagt werden. Außerdem verfügt es über ein eigenes Vermögen, welches nicht für Verbindlichkeiten der Landesärztekammer haftet.
Die Rechtsaufsicht über das Versorgungswerk übt das Hessische Ministerium für Soziales und Integration aus.