Hinterbliebenenrente
Sofortige Leistung für Witwen, Witwer und Waisen
Wer als Mitglied des Versorgungswerkes bereits einen einzigen Monatsbeitrag gezahlt hat, dessen Hinterbliebene haben im Todesfall Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung ist dieser Anspruch nicht an die Erfüllung einer allgemeinen Wartezeit gebunden. Die Rente wird nach Berechnung voll ausgezahlt.
Hinterbliebenenrenten sind Witwen- und Witwerrenten sowie Halb- und Vollwaisenrenten (§ 5 Abs.1 der Versorgungsordnung). Sie werden auf schriftlichen Antrag gewährt.
Witwen- und Witwerrenten
Die Witwe oder der Witwer erhält nach dem Tod des Mitgliedes eine Rente in Höhe von 60 % der Rente, die das Mitglied zu diesem Zeitpunkt bezog. Hat das verstorbene Mitglied noch keine Rente bezogen, so wird die Rente zugrunde gelegt, auf die es bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung einer Berufsunfähig-keitsrente oder für die Gewährung einer aufgeschobenen Altersrente im Zeitpunkt des Todes einen Anspruch gehabt hätte (§ 5 Abs. 3 der Versorgungsordnung). Witwen- oder Witwerrenten werden lebenslänglich bzw. bis zum Zeitpunkt einer Wiederverheiratung gezahlt.
Waisenrenten
Die Kinder eines verstorbenen Mitgliedes erhalten grundsätzlich eine Waisenrente bis zum Ende des Monats, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird. Darüber hinaus wird die Waisenrente weiter gezahlt, wenn das Kind sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet, einen Bundesfreiwilligendienst oder ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr leistet, oder bei Vollendung des 18. Lebensjahres infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Dies gilt jedoch längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Die Waisenrente beträgt bei Halbwaisen 10 %, bei Vollwaisen 30 % der Rente, die das verstorbene Mitglied zum Todeszeitpunkt erhielt oder erhalten haben würde, wenn es zu diesem Zeitpunkt Anspruch auf Berufsunfähigkeits- oder Altersrente erworben hätte.
Fragen zur Hinterbliebenenrente?
Bitte schicken Sie uns eine Mail, rufen Sie uns an (069/97 964-222) oder schreiben Sie an das Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen, Rentenabteilung, Mittlerer Hasenpfad 25, 60598 Frankfurt. Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin.
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