Berufstätige Mitglieder von A-Z
Niederlassung
Wenn Sie in Hessen als Vertragsarzt oder -ärztin zugelassen sind
(§ 18 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte), sind Sie Mitglied des Versorgungswerkes der Landesärztekammer Hessen und nehmen zugleich an der Erweiterten Honorarverteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (EHV) teil.
Sofern Sie uns die Kopie der Vertragsarztzulassung für Hessen einreichen, reduziert sich Ihr Beitrag bei dem Versorgungswerk der Landesärztekammer auf einen Beitrag von 5/10 des jeweils gültigen Höchstbeitrages (§ 8 Abs. 1 der Satzung).
Wenn Sie sich in einer Privatpraxis niedergelassen haben, zahlen Sie den zur Zeit gültigen monatlichen Höchstbeitrag (§ 13 Abs. 1 der Versorgungsordnung).
Sollten Ihre Einkünfte aus der Niederlassung aufgrund ihrer Höhe nicht den monatlichen Pflichtbeitrag rechtfertigen, so können Sie eine vorläufige Beitragsermäßigung beantragen. Wir weisen Sie jedoch daraufhin, dass jede Beitragsermäßigung Ihre Rentenanwartschaften mindert.
Sind Sie zusätzlich zur Niederlassung in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt oder üben Sie eine weitere freiberufliche ärztliche Tätigkeit wie etwa Praxisvertretungen, Gutachtertätigkeiten und Notdienste aus, setzt sich Ihr Beitrag aus verschiedenen Teilbeiträgen zusammen.
Fragen zu Beiträgen für Niedergelassene?
Bitte schicken Sie uns eine Mail, rufen Sie die Mitgliederbetreuung an (069/97964-0) oder schreiben Sie an das Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen, Mitgliederbetreuung, Mittlerer Hasenpfad 25, 60598 Frankfurt. Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Bei Anfragen bitte immer die Mitgliedsnummer angeben!
DATENSCHUTZ
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auch auf elektronische Nachrichten nur per Post antworten. Dies dient dem Schutz Ihrer sensiblen persönlichen Daten.