Versorgungswerk - Landesärztekammer Hessen

Rechtliche Grundlagen

Heilberufsgesetz, Satzung, Versorgungsordnung


Rechtliche Grundlagen für die Arbeit des Versorgungswerkes sind:

  • Hessisches Heilberufsgesetz (Gesetz über die Berufsvertretungen, die Berufsausübung, die Weiterbildung und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten)
  • Satzung und Versorgungsordnung des Versorgungswerkes
Das Versorgungswerk ist teilrechtsfähig und kann im Rechtsverkehr im eigenen Namen handeln, klagen und verklagt werden. Außerdem verfügt es über ein eigenes Vermögen, welches nicht für Verbindlichkeiten der Landesärztekammer haftet.

Die Rechtsaufsicht über das Versorgungswerk übt das Hessische Sozialministerium aus.

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