Berufstätige Mitglieder von A-Z
Lebenspartnerschaften
Lebenspartnerinnen und Lebenspartner von Mitgliedern des Versorgungswerkes werden nach einem Beschluss der Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen vom 28.11.2009 behandelt wie Ehepartner. Dies gilt jedoch nur für eingetragene Lebensgemeinschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften bezieht sich insbesondere auf folgende Punkte:
- Ansprüche auf Hinterbliebenenrente (§ 5 der Versorgungsordnung)
- Versorgungsausgleich bei Scheidung (§ 10 der Versorgungsordnung)
- Kinderzuschuss für adoptierte Kinder (§ 4 Abs. 2 der Versorgungsordnung)
- Antrag auf Nachversicherung bei Tod des Mitgliedes (§ 12 Abs. 2 der Satzung)
Fragen zu Lebenspartnerschaften?
Bitte schicken Sie uns eine Mail, rufen Sie die Mitgliederbetreuung an (069/97964-0) oder schreiben Sie an das Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen, Mitgliederbetreuung, Mittlerer Hasenpfad 25, 60598 Frankfurt. Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin.Bei Anfragen bitte immer die Mitgliedsnummer angeben!
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