Versorgungswerk - Landesärztekammer Hessen

Im Fokus

Versorgungswerke vorn

Das Versorgungswerk ist als Pflichtversicherung die zentrale soziale Absicherung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen. Das gilt im Alter und bei Berufsunfähigkeit sowie als Versorgung für die Hinterbliebenen im Todesfall eines Mitglieds. Daraus ergibt sich die Verpflichtung, mit den Beiträgen der Mitglieder umsichtig und langfristig zu haushalten.

Der Rahmen der Kapitalanlage wird in einer vom Vorstand beschlossenen "Richtlinie für die Vermögensanlage des Versorgungswerkes" festgelegt. Sicherheit und Liquidität haben absoluten Vorrang, um den Versorgungsansprüchen der Mitglieder dauerhaft nachkommen zu können.

Das Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen hatte im Jahr 2009 insgesamt rund 26.000 Versicherte. Zugleich versorgte es rund 7.500 Leistungsbezieher. Um die gemeinsamen Interessen einer berufsständischen Altersversorgung gegenüber Politik und Öffentlichkeit besser artikulieren zu können, ist es mit den Versorgungswerken anderer freier Berufe in der ABV, der Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungswerke, zusammengeschlossen.

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