Versorgungswerk - Landesärztekammer Hessen

Aktuelles

30.07.2011Handlungsbedarf während Mutterschutz/Elternzeit?

Auch während des Mutterschutzes und der Elternzeit lohnt es sich, über die Höhe Ihres Beitrages an das Versorgungswerk nachzudenken. Zwar können Sie in dieser Zeit einen ermäßigten Beitrag leisten, aber über die Höhe der späteren Rente des Versorgungswerkes entscheidet nicht zuletzt, wann Sie die Beiträge entrichtet haben. Denn Ihre Beiträge werden von uns am Kapitalmarkt verzinst. Insbesondere wegen des Zinseszins-Effektes wirken sich Beiträge, die Sie in jungen Jahren zahlen, deshalb viel stärker auf die Höhe der Rente aus, als Beiträge, die Sie in späteren Jahren zahlen. Um im Alter möglichst gut abgesichert zu sein, sollten Sie deshalb möglichst früh möglichst hohe Beiträge zahlen. Dies können Sie später nicht mehr ausgleichen.

Bitte nehmen Sie unser Beratungsangebot in Anspruch. Wir unterstützen Sie bei der Ihrer Lebenssituation entsprechenden Entscheidung.

Sie können uns gerne eine E-Mail (info(at)versorgungswerk-laekh.de) schicken, die Mitgliederbetreuung anrufen (069/97964-0) oder uns schreiben (Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen, Mitgliederbetreuung, Mittlerer Hasenpfad 25, 60598 Frankfurt). Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin. Bitte geben Sie bei Anfragen auch immer Ihre Mitgliedsnummer an.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch hier.

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