Versorgungswerk - Landesärztekammer Hessen

Aktuelles

03.12.2010Änderung der Satzung und der Versorgungsordnung

Witwen- / Witwerrenten - Änderung der Ausschlusstatbestände
Nach der bisherigen Satzungsregelung besteht bei Heirat nach Vollendung des 65. Lebensjahres sowie bei Heirat nach dem 62. Lebensjahr oder Berufsunfähigkeit, wenn die Ehe noch keine 3 Jahre bestanden hat, kein Anspruch auf die Gewährung einer Witwen- / Witwerrente. Die an das Alter anknüpfenden Ausschlusstatbestände sind vor dem Hintergrund der gestiegenen Lebenserwartung anachronistisch und im Hinblick auf die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes rechtlich bedenklich. Die nunmehr beschlossene Änderung der Satzung und Versorgungsordnung sieht eine Anknüpfung statt an das Alter an den Versorgungsfall vor: Ein Anspruch auf Witwen- / Witwerrente besteht nicht, wenn die Ehe nach Beginn einer Altersrente oder nach Eintritt der Berufsunfähigkeit des Mitgliedes geschlossen wurde und weniger als 5 Jahre bestand. Dem Schutz der Solidargemeinschaft vor "Versorgungsehen" wird durch die Bestimmung genüge getan, wonach der Anspruch auf Witwen- oder Witwerrenten eine mindestens 5jährige Ehedauer nach Eintritt des Versorgungsfalles voraussetzt. Die hier aufgeführte Änderung der Satzung und Versorgungsordnung wurde von der Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen in der Sitzung am 27.11.2010 mit der in § 4 Abs. 2 Nr. 1 der Satzung vorgeschriebenen 2/3 Mehrheit aller gewählten Mitglieder beschlossen und vom Hessischen Sozialministerium mit Schreiben vom 29.11.2010 unter dem Geschäftszeichen: VI 3 B - 54 g 2000 genehmigt. Sie tritt nach Veröffentlichung im Hessischen Ärzteblatt, Ausgabe 1/2011, zum 01.01.2011 in Kraft.

Renten und Anwartschaften
Die Delegiertenversammlung hat vor dem Hintergrund der Krise an den Finanzmärkten und dem allgemeinen Niedrigzinsniveau beschlossen, Renten und Anwartschaften zum 01.01.2011 nicht zu erhöhen.

Weitere Informationen zur Delegiertenversammlung vom 27.11.2010 finden Sie in der Anfang 2011 unseren Mitgliedern zugehenden Mitgliederinformation sowie im entsprechenden Bericht im Hessischen Ärzteblatt, Ausgabe 1/2011. Die aktuelle Fassung der Satzung und Versorgungsordnung finden Sie unter "Über uns / Rechtliche Grundlagen".

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